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Urkalkulation: Ihre Kalkulation zum Angebot

Die Urkalkulation ist die Kalkulation, mit der Sie die Preise Ihres Angebots ermittelt haben, so wie sie zum Zeitpunkt der Abgabe war. Öffentliche Auftraggeber lassen sie sich oft verschlossen übergeben und öffnen sie erst, wenn es später um Preise geht, etwa bei Nachträgen.

Wozu sie dient

Ändert sich nach dem Auftrag die Leistung, kann die Urkalkulation für die Ermittlung neuer Preise herangezogen werden, je nach Vertrag etwa nach § 2 VOB/B oder § 650c BGB. Die Urkalkulation belegt diese Grundlagen: Zeitansätze, Lohnkosten, Stoffpreise, Geräte und Zuschläge so, wie Sie angeboten haben. Ohne sie wird über Nachtragspreise schwerer Einigkeit erzielt.

Was hineingehört

Welche Form die Vergabestelle verlangt (Papier, Datei, verschlossener Umschlag), steht in den Vergabeunterlagen.

Urkalkulation und Formblätter 221 bis 223

Die Formblätter 221, 222 und 223 (EFB-Preis) fassen Ihre Kalkulation in einer festen Form zusammen: Verrechnungslohn und Zuschläge, Summen je Kostenart, die Aufgliederung einzelner Einheitspreise. Zusätzlich zu diesen Formblättern oder an ihrer Stelle kann der Auftraggeber die Urkalkulation verlangen. Beides beruht auf denselben Zahlen; die Urkalkulation ist meist ausführlicher.

Kalkulation je Position aus Ihrer X83

Im Werkzeug öffnen Sie die X83, tragen Ihre Grundlagen einmal ein und je Position Zeitansatz und Einzelkosten. Daraus entstehen die Einheitspreise, die Formblätter 221 bis 223 und eine Excel-Datei mit der Kalkulation je Position: Zeitansatz, Einzelkosten, Teilkosten mit Zuschlägen, Einheitspreis, mit Formeln. Ob diese Datei als Urkalkulation genügt, hängt von den Vorgaben der Vergabestelle ab; sie ist eine Grundlage, die Sie um Ihre weiteren Unterlagen ergänzen können.

Die Kalkulation wird nur in Ihrem Browser gerechnet und gespeichert, nicht auf einem Server.

Häufige Fragen

Muss ich immer eine Urkalkulation abgeben?

Nein, nur wenn die Vergabeunterlagen es verlangen. Häufig wird sie verschlossen übergeben und erst bei Bedarf geöffnet.

Kann ich die Urkalkulation nachträglich ändern?

Nein. Sie soll den Stand bei der Abgabe des Angebots zeigen. Bewahren Sie deshalb die Fassung auf, mit der Sie angeboten haben.

Was kostet die Kalkulation mit x83-x84.de?

Kalkulieren im Werkzeug ist kostenlos. Die Formblätter und die Excel-Datei mit Ihren Werten gibt es mit dem Kauf für das Leistungsverzeichnis (19,00 € zzgl. USt., zusammen mit der X84) oder im Jahreszugang.

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