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Nachtragsangebot: Preise auf Grundlage Ihrer Kalkulation

Ändert der Auftraggeber die Leistung oder verlangt er zusätzliche Leistungen, bieten Sie die neuen Positionen als Nachtrag an. Im Werkzeug entsteht das Nachtragsangebot aus Zeitansatz und Einzelkosten, gerechnet mit den Sätzen der Kalkulation Ihres Angebots.

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So funktioniert es

  1. Im Werkzeug unter „Abrechnung“ › „Nachträge“ einen neuen Nachtrag anlegen, Anlass und Begründung eintragen, etwa die Anordnung des Auftraggebers.
  2. Je Position Kurztext, Menge, Einheit, Zeitansatz und Einzelkosten. Der Einheitspreis ergibt sich aus Ihrem Verrechnungslohn und Ihren Zuschlägen (Formblatt 221 oder 222); einen eigenen EP können Sie auch direkt angeben.
  3. Nachtragsangebot drucken: Positionen mit EP und GP, Summe, Aufgliederung der Einheitspreise wie in Formblatt 223 und die Grundlage der Preisermittlung.
  4. Wird der Nachtrag beauftragt, setzen Sie ihn auf „beauftragt“: Er erscheint in der Abrechnung als eigene Gruppe zum Aufmessen und Abrechnen.

Grundlagen in der VOB/B

Geänderte Leistungen regelt § 2 Abs. 5 VOB/B, zusätzliche Leistungen § 2 Abs. 6 VOB/B; Anordnungen des Auftraggebers § 1 Abs. 3 und 4. Wie die neuen Preise zu bilden sind (aus der Kalkulation des Auftrags oder nach den tatsächlich erforderlichen Kosten), hängt vom Vertrag und der Rechtsprechung ab; im Streitfall holen Sie fachlichen Rat ein. Das Werkzeug rechnet mit Ihren Ansätzen.

Häufige Fragen

Brauche ich dafür die Kalkulation?

Für die Rechnung aus Zeitansatz und Kosten ja: Verrechnungslohn und Zuschläge kommen aus Ihrer Kalkulation im Werkzeug. Ohne sie geben Sie den EP direkt ein.

Was kostet das?

Das Nachtragsangebot mit Preisen gehört zum Kauf für das Leistungsverzeichnis (19,00 € zzgl. USt.) oder zum Jahreszugang.